WICHTIGER HINWEIS:

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

 

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Gemeinde Maisach, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie im Rathaus Maisach einsehen.

 

Mehr rechtliche Hinweise können Sie hier nachlesen

 

Nr. 211 West-Mitte-Ost

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Nr. 212 Nord-West

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Nr. 213 Am Fischberg

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Nr. 214 Lugbergstraße

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Nr. 215 Hauptstraße-Ost

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Nr. 216 Hauptstraße-Ost, 2. Bauabschnitt

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Nr. 217 Kreuzstraße / Frauenbergerstraße

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Nr. 218 Germerswang-Ortsmitte

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Nr. 219 Ortsabrundungssatzung "Am Bahnhof"

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Nr. 220 Ortsabrundungssatzung "Stefansberg, Hauptstraße-West"

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Nr. 221 Stefansberg-Mitte

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