WICHTIGER HINWEIS:

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

 

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Gemeinde Maisach, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie im Rathaus Maisach einsehen.

 

Mehr rechtliche Hinweise können Sie hier nachlesen

 

Nr. 201 Am Sandberg

Nachfolgend können Sie die Bebauungsplanunterlagen des Baugebietes downloaden. …mehr

Nr. 202 Ortsabrundungssatzung "Waldweg-Ost"

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Nr. 203 Frauenberg-Südost

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