WICHTIGER HINWEIS:Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan
Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Gemeinde Maisach, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt. Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie im Rathaus Maisach einsehen.
|