Finanzverwaltung

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7.08.1973 (BGBl. I 1973 S. 966) werden die Grundsteuerpflichtigen der Gemeinde Maisach hiermit aufgefordert, die aufgrund des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides festgesetzten Grundsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2023 zu entrichten.        …mehr

Gewerbesteuer - allgemeine Informationen

Festsetzung
Aufgrund der Steuererklärung des Gewerbebetriebs ermittelt das zuständige Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Der Gewerbetreibende sowie die Gemeinde erhalten jeweils einen Gewerbesteuermessbescheid durch das Finanzamt. Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer folgendermaßen: Gewerbes …mehr

Grundsteuer - allgemeine Informationen

Für den im Gemeindegebiet gelegenen Grundbesitz wird durch die Gemeinde Maisach Grundsteuer erhoben. …mehr

Verfassungsbeschwerde Grundsteuer vom BVG abgewiesen

Mit Beschluss vom 21.06.2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Beschwerde von zwei Grundstückseigentümern nicht zur Entscheidung anzunehmen (Az. 1 BvR 1644/05).Damit bleibt es bei der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer. Der Beschluss des ersten Senats erging ohne Begründung.Mit der …mehr

Steuertermine

Im Laufe des Jahres sind folgende Steuern an folgenden Terminen zur Zahlung fällig …mehr

Informationen zur Hundehaltung/Hundesteuerpflicht

In der Gemeinde Maisach gilt die Hundesteuersatzung vom 28.11.1980, zuletzt geändert mit Wirkung zum 01.01.2021. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind …mehr

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