Die Preise für die Einzeleintritte, Mehrfacheintritte, Saisonkarten und Ferienbadekarten wurden vom Gemeinderat für die Saison 2023 wie folgt festgelegt:
Einzeleintritte: (nicht in Anspruch genommene Eintritte verfallen nach der Badesaison) |
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Tageseintritt Erwachsene | 5,00 € |
Tageseintritt Kinder und Jugendliche (6 bis 16 Jahre) Kinder unter 6 Jahre haben freien Eintritt |
3,30 € |
Abendeintritt (ab 17.30 Uhr)/Frühbadeeintritt | 3,30 € |
Mehrfacheintritte: Achtung: keine Gruppenkarte, hier sind keine 5 Eintritte kurz hintereinander möglich. (nicht in Anspruch genommene Eintritte verfallen nach der Badesaison) |
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5er-Karte Erwachsene | 21,00 € |
5er-Karte Kinder und Jugendliche (6 bis 16 Jahre) | 13,00 € |
Saisonkarten: | |
Erwachsene | 90,00 € |
Kinder und Jugendliche (6 bis 16 Jahre), sowie für Schüler und Studenten mit Ausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr) 3. und weitere Kinder erhalten eine kostenlose Saisonkarte |
45,00 € |
Familienkarte mit 2 Elternteilen |
165,00 € |
Familienkarte mit 1 Elternteil | 105,00 € |
Ferienbadekarten: (gültig ab 28.07.2023 bis zum Ende der Badesaison) |
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Erwachsene | 32,00 € |
Kinder und Jugendliche (6 bis 16 Jahre) | 17,00 € |
Familien | 55,00 € |
Personen mit Behinderung (Jugendliche und Erwachsene)
Personen mit einem GdB von 100 % und Badegäste, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, erhalten eine kostenlose Saisonkarte für das Freibad Maisach; falls eine Begleitperson benötigt wird, ist diese ebenfalls frei.
Personen ab einem GdB von 70 % erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Saisonkarten.
Bei Beantragung/Erwerb der Saisonkarte ist der entsprechende Schwerbehindertenausweis vorzuzeigen.
Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II oder Grundsicherung
(Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII)
Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II oder Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII) aus der Gemeinde Maisach erhalten eine 50 %ige Ermäßigung auf alle Saisonkarten (ausgenommen Ferienbadekarten), ebenso Personen, die
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beziehen,
- Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe beziehen oder
- einen Kinderzuschlag der Bundesagentur für Arbeit
beziehen.
Jedoch nur bei Vorlage eines entsprechenden Bescheides, aus dem die genannten Leistungen ersichtlich sind.
Bedienstete der Gemeinde erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Saisonkarte.
Aktive Mitglieder einer gemeindlichen Feuerwehr erhalten eine kostenlose Einzelsaisonkarte.